- Gleichstellung
Ausweitung der Mütterrente

kfd freut sich über Ausweitung der Mütterrente
Seit Jahrzehnten hat sich die kfd für die sogenannte Mütterrente stark gemacht. Nun freut sie sich über die Ausweitung dieser für alle Frauen – gleich, wann sie ihre Kinder geboren haben. Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses am 2. Juli 2025 wird jede Mutter gleich wertgeschätzt.
„Wir als kfd haben nun das erreicht, wofür wir uns im Landesverband immer wieder stark gemacht haben: Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten endlich die gleichen Rentenpunkte wie Frauen mit Kindern, die ab 1992 geboren sind.“, erklärt Ilse Nemann-Brak Landesvorsitzende der kfd.
Die Ausweitung der Mütterrente ist auch ein Schritt in Richtung Gleichstellung. Frauen, die früher wegen der Kinder zu Hause geblieben sind und nicht erwerbstätig waren, wird die Erziehung der Kinder jetzt höher anerkannt. Denn Kindererziehung ist Arbeit, ganz gleich, in welchem Jahr sie geleistet wurde.
Die kfd setzt sich seit dem Jahr 2012 vehement für die Anerkennung der Erziehungszeit mit drei Rentenpunkten für alle Mütter ein. Mit Unterschriftenaktionen hat sie, auch zusammen mit verschiedenen anderen Verbänden, bislang erfolgreich 2,5 Rentenpunkte erreichen können.
Über die Mütterrente
Mit der sogenannten Mütterrente sind die Zeiten der Kindererziehung gemeint, die von der Deutschen Rentenversicherung so angerechnet werden, als hätten die Erziehenden Beiträge eingezahlt. Auch Frauen, die nie sozialversicherungspflichtig erwerbstätig waren, können durch die Erziehungszeit Rentenansprüche geltend machen, wenn sie mindestens zwei Kinder haben und so die erforderliche Mindestzeit von fünf Jahren erreichen. Damit wird die unbezahlt geleistete Erziehungsarbeit von Frauen anerkannt.
